Geltungsbereich
Vertragspartner sind Gast und der Gastgeber „Hof zum Stadl“. Der Vertrag wird mit den nachstehenden Bedingungen wirksam, sobald der Gastaufnahmevertrag über die Online-Buchung zu Stande kommt. Die Geschäftsbedingungen gelten für die mietweise Überlassung der Ferienwohnung(en), sowie alle weiteren erbrachten Leistungen durch den Gastgeber.
Online-Buchung und Vertragsabschluss
a) Das Angebot der Ferienwohnung(en) wird mit Abschluss der Online-Buchung verbindlich. Grundlage für den Gastaufnahmevertrag sind die Beschreibung und ergänzenden Informationen der Ferienunterkunft zum Zeitpunkt der Buchung, wie sie dem Gastvorliegen.
b) Die verbindliche Buchung der Ferienwohnung(en), sprich der Abschluss des Gastaufnahmevertrages, erfolgt mit dem Ausfüllen und Absenden des Buchungsformulars auf elektronischem Weg, soweit alle Angaben des Gastes korrekt sind. (Macht der Gast bewusst falsche Angaben bei der Online-Buchung zuseiner Person, behält es sich der „Hof zum Stadl“ vor, den Vertrag zu kündigen.)
c) Der Vertragsabschluss zwischen Gast und dem „Hof zum Stadl“ wird mit der elektronischen Buchungsbestätigung gültig, die nach Absenden des Buchungsformulares an die Buchung vornehmende Person versendet wird. Ein zusätzliche schriftliche Buchungsbestätigung erfolgt nicht.
d) Die Ferienwohnung wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich nur zur Nutzung für Urlaubszwecke überlassen.
Preise, Aufpreis und Bezahlung
a) Alle Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer (7 %) und schließen alle Nebenkosten ein, soweit nicht anders angegeben.
b) Die Preisangaben gelten pro Ferienwohnung für die angegebene Mindestbelegung von 1 Schlafzimmer mit 2 erwachsenen Personen (weitere Personen/Kinder bei einem Aufpreis möglich). Zusatzleistungen wie Mehrbelegung durch zusätzliche Personen werden extra berechnet. Bitte geben Sie entsprechende Zusatzleistungen bei der Buchung als Kommentar mit an!
Preise und zusätzliche Leistungen (Aufpreis):
Allgemein: In Ferienwohnung 1 ist ein Schlafzimmer mit maximal 4 Personen belegbar. Kinder übernachten bis einschließlich 12 Jahren im Schlafzimmer der Eltern. Das zweite Schlafzimmer ist dann verschlossen. Auf Wunsch und gegen einen Aufpreis von 50 Euro pro Nacht können Sie das zweite Schlafzimmer auch für Kinder unter 13 Jahren hinzubuchen (sofern gewünscht, bitte bei der Buchung als Kommentar vermerken!). Verbrauchsabhängige Nebenkosten wie Strom, Gas, Wasser, Kaminholz sind im Preis inbegriffen. Hunde sind nur in Ferienwohnung 2 und nur auf Anfrage möglich. Pro Hund und Übernachtung werden 10,00 Euro angerechnet. Längerfristige Aufenthalte sind generell auf Anfrage möglich.
Für Ferienwohnung 1: Der Grundpreis für die Belegung eines Schlafzimmers mit 2 Personen pro Nacht beträgt 140,00 Euro. Kinder bis einschließlich 12 Jahren übernachten für 20€/Kind. Jugendliche ab 13 Jahren oder Erwachsene bezahlen zzgl. 20,00 Euro pro Person und Nacht. Wird das zweite Schlafzimmer benötigt, wird – zusätzlich zu dem Mehrkostenpreis pro Person in Höhe von 20,00 Euro – ein Aufpreis von 50,00 Euro pro Nacht für dieses Zimmer fällig. Bei einer Buchung von nur 3 Nächten wird ein Kurzbucherzuschlag von 20 Euro pro Nacht fällig, bei 1 oder 2 Nächten fällt ein Kurzbucherzuschlag von 50 Euro pro Nacht an.
Für Ferienwohnung 2: Der Grundpreis für 2 Personen pro Nacht beträgt 90,00 Euro. Kinder bis einschließlich 12 Jahren übernachten für 20€/Kind. Jugendliche ab 13 Jahren oder Erwachsene bezahlen zzgl. 20,00 Euro pro Person und Nacht. Bei einer Buchung von nur 3 Nächten wird ein Kurzbucherzuschlag von 10 Euro pro Nacht fällig, bei 2 Nächten 20 Euro pro Nacht, bei nur einer Nacht 30 Euro pro Nacht.
c) Es steht dem „Hof zum Stadl“ frei, die Preise zu ändern, wenn nach Vertragsabschluss Änderungen (Anzahl der gemieteten Ferienwohnungen, Mietdauer, Personenanzahl) vom Gast vorgenommen und durch den Gastgeber zugestimmt werden.
d) Es gelten die Zahlungsbedingungen zum Zeitpunkt der Online-Buchung. Der Gast ist verpflichtet, den vereinbarten Preis für die Miete der Ferienwohnung(en) und darüber hinaus erbrachten, vom Gast erwünschten Leistungen zu zahlen.
Bezahlungsmöglichkeiten:
Anzahlung per PayPal: Bei einer Bezahlung per PayPal wird Ihnen online der Grundbetrag (Mindestbelegung von 1 Schlafzimmer mit 2 Personen/Nacht) für den gebuchten Zeitraum als (An-)Zahlung berechnet. Eine Rechnung mit eventuellen Zusatzkosten (wie Mehrbelegung, Kurzbucherzuschlag, Hunde etc.) erhalten Sie im Anschluss per E-Mail von uns. Dieser Rest-Betrag ist bis spätestens 14 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag per Überweisung auf das angegebene Konto zu bezahlen.
Bezahlung per Vorauskasse: Möchten Sie den Gesamtbetrag (inkl. Zusatzleistungen) per Vorauskasse bezahlen, ist die verbindliche Reservierung nur mit gültiger Kreditkarte als Gewährleistung möglich. Nach Überprüfung der Kreditkartenangaben erhalten Sie im Anschluß per E-Mail die Rechnung von uns. Der volle Betrag ist dann innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Rechnung per Vorauskasse auf unser angegebenes Konto (Bankverbindungsdaten sind der Rechnung zu entnehmen) zu überweisen.
e) Wird der Gesamtbetrag nicht innerhalb der gewährten Frist auf das angegebene Konto des Gastgebers überwiesen, behält sich der „Hof zum Stadl“ das Recht vor, den Vertrag sofort und ohne weitereAngabe von Gründen zu kündigen, die Buchung aufzuheben und die Räumlichkeiten anderweitig zu vermieten.
f) Zugebuchte Leistungen während des Urlaubes (z. B. Kaffeekapseln) werden zum Aufenthaltsende fällig. Preise erfahren Sie vor Ort.
g) Zahlungen in Fremdwährungen oder mit Verrechnungsscheck sind nicht möglich. Zahlungen am Aufenthaltsende sind nur bar, nicht aber durch Überweisung oder mit Geldkarte möglich.
Vereinbarte Leistungen
a) Die Ferienunterkunft „Hof zum Stadl“ ist verpflichtet, dem Gast alle zum Zeitpunkt der Buchung angebotenen und im Vertrag enthaltenen Leistungen zu erbringen, sowie die Ferienwohnung(en) für den Gast bereitzuhalten. Diese Leistungen beziehen sich auf die im Buchungsportal dargestellte Objektbeschreibung mit den Angaben zu Komfort und Ausstattung. Werden in hauseigenen Flyern oder durch Dritte (z. B.Touristinformationen) abweichende Beschreibungen kommuniziert, sind diese für die Leistungspflicht bei Vertragsabschluss nicht maßgeblich – sofern im Buchungsportal des Gastgebers zum Zeitpunkt der Buchung darauf nicht ausdrücklich verwiesen wird.
b) Gehen die Umbuchungen (Änderungen des An- und Abreisetermins, Aufenthaltsdauer, sonstigen Leistungen) über geringfügige Änderungen hinaus kann der „Hof zum Stadl“ einen entsprechenden Aufpreis, sowie ein Umbuchungsentgeld verlangen.
Bestimmungen Rücktritt und Nichtanreise
a) Ein kostenloser Vertragsrücktritt ist nicht möglich. Für einen Vertragsrücktritt gelten folgende Bestimmungen:
Bis 30 Tage vor Aufenthaltsbeginn werden 20 Euro Bearbeitungsgebühr fällig.
Bis 14 Tage vor Aufenthaltsbeginn 50 % des vereinbarten Gesamtpreises.
Bis zum Mietbeginn sind es 90 % des Gesamtbetrages.
b) Einnahmen, die der „Hof zum Stadl“ durch eine erneute Vermietung einnimmt, sind dem Gast gutzurechnen.
c) Für einen Rücktritt des Gastes vom Vertrag benötigt er in jedem Fall die Zustimmung des Gastgebers. Erhält er diese vom „Hof zum Stadl“ nicht, ist der volle Preis auch dann zu bezahlen, wenn er die vereinbarten Leistungen nicht wahr nimmt. Die Rücktrittserklärung ist ausschließlich direkt an die Ferienunterkunft „Hof zum Stadl“ schriftlich oder per E-Mail an info@hof-zum-stadl.de zu richten und persönlich vom Auftraggeber vorzunehmen. Eine Stornierungen über Dritte (z. B. die örtliche Touristinformation) ist nicht möglich.
d) Im Falle einer Nichtanreise werden 100 % des Gesamtpreises einbehalten.
e) Im Falle einer vorzeitigen Abreise besteht kein Anspruch auf Erstattung des Mietpreises.
f) Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung wird vom Gastgeber empfohlen
(zur Seite der Europäische Reiseversicherung AG >>).
Allgemeine Nutzungsbedingungen der Ferienwohnung(en)
a) Die gebuchte Ferienwohnung(en) steht dem Gast ab 16 Uhr am Anreisetag zur Verfügung.
b) Die Ferienwohnung(en) sind am Abreisetag bis 10 Uhr geräumt und ordentlich zu verlassen (siehe Hausordnung >>).
c) Eine verspätete Anreise kann im vereinbarten Mietpreis nicht berücksichtigt werden und verlängert den vertraglich festgesetzten Mietzeitraum nicht. Eine verspätete Abreise wird vom „Hof zum Stadl“ dem Gast in Rechnung gestellt.
d) Nur der Gast, der die Unterkunft gebucht hat, kann diese auch in Anspruch nehmen. Es sei denn, es wurde anderweitig vereinbart.
e) Eine Unter- oder Weitervermietung durch den Gast sind nicht gestattet.
f) Jeder Gast ist verpflichtet, die Ferienwohnung(en) sorgsam zu benutzen und nur so, wie es die Hausordnung >> bestimmt. Diese ist Vertragsbestandteil dieser AGB’s.
g) Auftretende Mängel oder etwaige Schäden/Störungen sind sofort zu melden. Vergißt oder vermeidet der Gast es absichtlich, den Mängel oder Schaden zu melden, können seine Ansprüche damit u. U. ganz oder teilweise sogar entfallen. Der Gast ist außerdem verpflichtet, unter zumutbaren Bedingungen dazu beizutragen, den Schaden zu beheben bzw. gering zu halten.
Kündigungsgründe
a) Es steht der Ferienunterkunft „Hof zum Stadl“ zu, den Vertrag (ohne Frist) zu kündigen, wenn der Gast die Hausordnung ignoriert, sich unsachgemäß, störend, sicherheitsgefährdend oder vertragswidrig verhält bzw. der dringende Verdacht darauf besteht, so dass eine Kündigung gerechtfertigt ist.
Bei mehrfachem Verstoß gegen diese AGBs und Hausordnung kann der Vermieter den Mietvertrag einseitig kündigen und der Gast hat die Ferienwohnung sofort zu verlassen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Mietpreises besteht nicht.
b) Haustiere sind nur nach ausdrücklicher Vereinbarung vorab erlaubt. Ansonsten berechtigt die Mitführung von nicht vereinbarten Haustieren den Gastgeber zur sofortigen Kündigung. Eine sofortige Kündigung durch den Gastgeber ist auch dann möglich, wenn bei der Buchung falsche Angaben (zur Person etc.) durch den Gast gemacht wurden.
c) Liegen gravierende Mängel oder Störungen vor (Ausfall von Einrichtungsgegenständen, der öffentlichen Versorgung oder durch höhere Gewalt), kann der Gast den Vertrag kündigen. Dabei steht dem „Hof zum Stadl“ ein angemessener Zeitraum (48 Stunden) zur Beseitigung der Mängel/Störung zur Verfügung. Dieser Zeitraum muss dann nicht eingehalten werden, wenn eine Behebung gar nicht möglich ist, diese durch den Gastgeber verweigert wird oder ein längerer Aufenthalt dadurch unzumutbar wird.
d) In den Wintermonaten kann es bei Schneefall vorkommen, dass die Sat-Anlage verschneit ist und somit die TV-Sender zweitweise nicht funktionieren. Dies ist kein gravierender Mangel und kann nur bedingt durch den Vermieter behoben werden.
Haftung und Ansprüche
a) Ansprüche des Gastes auf Schadensersatz durch den Gastgeber sind ausgeschlossen. Der „Hof zum Stadl“ haftet mit Sorfgalt für seine vertraglichen Verpflichtungen.
b) Der „Hof zum Stadl“ haftet nicht für Leistungsstörungen, die erkennbar mit Fremdleistungen in Zusammenhang stehen. Das gilt auch, wenn diese Fremdleistung (Besuch von Sehenswürdigkeiten, Nutzung von umliegenden Touristenangeboten, Teilnahme an Sportveranstaltungen etc.) bereits zum Zeitpunkt der Buchung vermittelt und deutlich als Fremdleistung gekennzeichnet wurde.
c) Der Gastgeber haftet nicht für Beschädigungen oder Abhandenkommen von Fahrzeugen, die auf den zur Verfügung gestellten Parkplätzen des „Hof zum Stadl“-Grundstückes zustande kommen.
d) Der Gastgeber haftet nicht für Schäden in Fällen höherer Gewalt (z. B. Brand, Überschwemmung,Sturm,Feuer etc.).
e) Hausrecht: Das Hausrecht bleibt beim Vermieter der Wohnung und unter bestimmten Umständen kann es notwendig sein, dass der Vermieter die Ferienwohnung ohne Wissen des Gastes betreten muss.
f) Auf den Grundstücken sowie in den Ferienwohnungen gilt: Eltern haften für Ihre Kinder!
Rechtsgrundlage
a) Es gilt für das gesamte Vertragsverhältnis zwischen Gast und Gastgeber ausschließlich deutsches Recht. Für das sonstige Rechtsverhältnis gilt Entsprechendes.
b) Gerichtsstand ist der Sitz des Gastgebers. Hat der Gast seinen Wohnsitz im Ausland oder zum Zeitpunkt der Klageerhebung keinen bekannten Aufenthaltsort, gilt ebenfalls als Gerichsstand der Sitz des Gastgebers.
c) Alle Ansprüche verjähren in einem Jahr ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme.
d) Änderungen des Vertrags (Ergänzungen etc.) müssen schriftlich erfolgen und sind nur durch die ausdrückliche Zustimmung des Gastgebers wirksam.
Salvatorische Klausel:
Sollte eine der zuvor beschriebenen Mietbedingungen rechtsungültig sein, so wird diese durch eine sinngemäss am nächsten kommende Regelung ersetzt. Die anderen Mietbedingungen bleiben davon unberührt und weiterhin gültig.
Gerichtsstand: Tettnang
Stand: Dezember 2015